Die Stadt Biberach ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Heimattage Biberach (heimattage-biberach.de).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
PDF-Downloads: PDF-Downloads, die auf dieser Seite bereitgestellt werden, sind nicht durchweg barrierefrei. Neu eingestellte PDF-Dateien werden möglichst in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt.
Einige Bilder und Infografiken auf der Website sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die zuständigen Mitarbeiter werden die Seiten prüfen und die Mängel nach und nach beheben.
Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt. Die zuständigen Mitarbeiter werden die Seiten prüfen und die Mängel nach und nach beheben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.12.2022 erstellt und basiert auf einer BITV-WCAG-Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 14.12.2022 überprüft.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an.
Stadt Biberach
Geschäftsstelle Heimattage
Theaterstraße 6
88400 Biberach
[email protected]
Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Geschäftsstelle Heimattage wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Geschäftsstelle Heimattage nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone FischerGeschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:Else-Josenhans-Straße 670173 StuttgartTelefon: 0711 279 3360E-Mail: [email protected]
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.